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Das Kantonsgericht kuschelt

Eigentlich droht einem verurteilten Schweizer Haft, wenn er während seiner Probezeit etwas anstellt. Trotzdem verschickt er per Handy eine Morddrohung. Doch das Glarner Kantonsgericht will ihn nicht ins Gefängnis schicken: Wieder kommt er mit einer bedingten Strafe davon. Das Gericht nimmt ihm nur sein Handy weg.

Ueli
Weber
14.07.17 - 05:34 Uhr
Ereignisse
Gerichtshaus Glarus.Gericht.Obergericht.Verwaltungsgericht.Kantonsgericht.
Das Kantonsgericht schickt den Schweizer nicht in Haft.
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