Hanfbauer will nichts Verbotenes geplant haben
Ein Mann, der ins Geschäft mit legalem Hanf einsteigen wollte, musste sich vor dem Kreisgericht See-Gaster verantworten. Er hatte seine Plantagen nicht gemeldet, und sein Hanf hatte Grenzwerte überschritten.
Ein Mann, der ins Geschäft mit legalem Hanf einsteigen wollte, musste sich vor dem Kreisgericht See-Gaster verantworten. Er hatte seine Plantagen nicht gemeldet, und sein Hanf hatte Grenzwerte überschritten.
Bei einem 31-Jährigen aus der Region hat die Polizei zwei Marihuanaplantagen entdeckt. Er stand deshalb gestern vor dem Kreisgericht See-Gaster in Uznach.
Bei einer Hausdurchsuchung im August 2016 in Uznach hatten Polizisten eine stillgelegte Plantage mit 102 benutzten Töpfen bei dem Mann gefunden. Er sagte, er habe in das Geschäft mit legalem Hanf einsteigen und den Anbau zunächst testen wollen. Die Pflanzen habe er vernichtet. Ihr THC-Gehalt liess sich nicht mehr feststellen. Wer mehr als zehn erlaubte Pflanzen anbaut, muss das allerdings dem kantonalen Landwirtschaftsamt melden. Weil der Angeklagte das nicht getan hatte, wurde ihm unter anderem eine Widerhandlung gegen das kantonale Gesundheitsgesetz zur Last gelegt.
THC-Gehalt überschritten
Neben dieser Plantage hatte der Mann auch in einer angemieteten Garage in Uznach Hanf angebaut. Polizisten fanden dort im September 2016 gut 100 Pflanzen mit einem THC-Gehalt von 4,6 Prozent. Erlaubt ist ein Gehalt von weniger als einem Prozent. Deshalb wurde dem Angeklagten auch ein Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Der 31-Jährige gab an, dass er die Samen auf einer Hanfmesse in Berlin gekauft hatte. Auf der Verpackung wäre ein THC-Gehalt von unter einem Prozent angegeben gewesen. Die Verpackung konnte der Angeklagte nicht mehr vorweisen. «Ich bin ein bisschen ein Chaot», sagte er zur Erklärung.
Wollte Chance ergreifen
Auch mit der zweiten Plantage habe er den Anbau legaler Pflanzen testen wollen. «Ich wollte die Chance packen und eine Firma starten, weil ich finanziell schlecht dastehe.» Inzwischen sei er tatsächlich in das Geschäft eingestiegen und halte sich an die Regeln. Geld springe für ihn aber noch nicht dabei heraus. Die Staatsanwaltschaft sah in ihrem Strafbefehl Verstösse gegen das Betäubungsmittel- und das Gesundheitsgesetz.
Den Schuldspruch wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz wollte der Angeklagte nicht hinnehmen und legte Einsprache ein. Deshalb kam es zur Verhandlung. Das neue Urteil wurde noch nicht veröffentlicht.
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