St. Galler Gericht spricht Gleitschirmlehrer frei
Das Kantonsgericht hat einen Gleitschirmlehrer vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Eine Schülerin des Mannes war in Rufi tödlich verunglückt.
Das Kantonsgericht hat einen Gleitschirmlehrer vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Eine Schülerin des Mannes war in Rufi tödlich verunglückt.
Ein Gleitschirmlehrer, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war, kann aufatmen: Das Kantonsgericht st. Gallen hat ein Urteil des Kreisgerichts See Gaster aus dem Juni 2016 bestätigt. Der Fluglehrer wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Eine Flugschülerin des Mannes war im Juli 2013 bei einem Gleitschirmunfall in Rufi ums Leben gekommen. Sie übte damals schnelle Richtungswechsel, sogenannte «Wingovers» und stand dabei in Funkkontakt mit ihrem Lehrer. Auf einer Höhe von etwa 180 Metern klappte der Gleitschirm der Frau auf einer Seite nach innen, verfing sich in den Schnüren und die Pilotin stürzte in Spiralen zu Boden. Die 33-Jährige starb noch an der Unfallstelle.
Der Ehemann der Verunglückten sah die Schuld für das Unglück beim Fluglehrer. Diesem warf er unter anderem vor, falsche Anweisungen gegeben und die Flugübung in zu niedriger Höhe durchgeführt zu haben. Den Freispruch durch das Kreisgericht hatte der Witwer nicht hinnehmen wollen. Daher zog er den Fall ans Kantonsgericht weiter. Vergangenen Dienstag kam es zur Verhandlung in St. Gallen. Zum Abschluss sagte der Beschuldigte: «Es tut mir sehr leid, was passiert ist und ich würde es ändern, wenn ich könnte.» Er gehe das Geschehene im Kopf immer wieder durch. «Es war ein Unfall, ich habe nicht fahrlässig gehandelt.»
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.