Prügellehrer hat definitiv Berufsverbot
Nachdem ein Lehrer im Linthgebiet einen Schüler mehrfach geschlagen hatte, unterrichtet er nicht mehr. Das Berufsverbot wurde nun bestätigt.
Nachdem ein Lehrer im Linthgebiet einen Schüler mehrfach geschlagen hatte, unterrichtet er nicht mehr. Das Berufsverbot wurde nun bestätigt.
Es passierte zwischen Dezember 2014 und Februar 2015 an einer Oberstufenschule im Linthgebiet: Ein Lehrer bestrafte einen Schüler bis zu sechs Mal mit Schlägen. Jeweils 20 bis 25 Mal schlug er dem Jugendlichen mit der flachen Hand aufs Gesäss. Strafrechtlich wurde der Mann bereits verurteilt. Nun hat das Verwaltungsgericht das Berufsverbot gegen ihn bestätigt. Es sei verhältnismässig, befanden die Richter.
Die Eltern des Schülers hatten im Februar 2015 Anzeige erstattet. Einige Tage später stellte der Schulrat den Lehrer frei, rund einen Monat später kündigte er dem Mann fristlos. Im Mai 2015 wurde ein Verfahren zur Prüfung eines Berufsverbots gegen den Mann eingeleitet. Bis zu dessen Abschluss wurde der Lehrer von der Unterrichtstätigkeit suspendiert.
Das Kreisgericht See-Gaster hatte den Lehrer bereits im März 2016 des Amtsmissbrauchs und der mehrfachen Tätlichkeit schuldig gesprochen und eine Busse sowie eine Geldstrafe verhängt.
Beschwerde eingereicht
Im Juni 2016 verhängte der Erziehungsrat dann ein Berufsverbot gegen den Mann. Dagegen erhob der Betroffene Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Er habe sich in der Zwischenzeit soweit in seiner Persönlichkeit gestärkt und gefestigt, dass er für die Lehrertätigkeit geeignet sei.
Die Richter am Verwaltungsgericht kamen nun jedoch zu dem Schluss: «Es kann nach wie vor nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschwerdeführer seine Schüler bei Überbelastung mittels Schlägen zurechtweist.»
Der ehemalige Lehrer hat die Möglichkeit, die Aufhebung des unbefristeten Berufsverbots zu beantragen, sobald sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben.
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