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Dönerbude beschäftigt illegal einen Asylbewerber

In einer Dönerbude in Rapperswil-Jona war ein Afghane tätig, der keine Arbeitsbewilligung hatte. Er und der Chef des Lokals wurden kürzlich per Strafbefehl verurteilt. Der Arbeitgeber war in der Vergangenheit bereits wegen einer ähnlichen Tat aufgefallen.

Christine
Schibschid
31.08.18 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Illegale Beschäftigung: Ohne gültige Arbeitsbewilligung bereitete ein Afghane in einer Dönerbude Essen zu.
Illegale Beschäftigung: Ohne gültige Arbeitsbewilligung bereitete ein Afghane in einer Dönerbude Essen zu.
SYMBOLBILD/ARCHIV

Obwohl er keine gültige Arbeitsbewilligung hatte, arbeitete ein afghanischer Asylbewerber an zwei Tagen im April 2018 in einer Dönerbude in Rapperswil-Jona. Er schnitt Gemüse, bereitete Essen zu und schob Brot in den Ofen.

Dabei wurde der 21-Jährige erwischt. Deshalb haben er und sein Chef nun Strafbefehle erhalten. Der Arbeitnehmer muss eine Busse von 100 Franken und zusätzlich Gebühren und Polizeikosten von 300 Franken bezahlen. Auswirkungen auf sein Asylverfahren hat er nicht zu befürchten.

Arbeitgeber ist vorbestraft

Teurer wird die Angelegenheit für den Chef des Lokals. Er ist kein unbeschriebenes Blatt: Der Mann wurde schon im Jahr 2016 wegen Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung bestraft. Damals musste er knapp 1000 Franken Busse bezahlen, dazu wurde eine bedingte Geltstrafe verhängt.

Auch wegen Förderung rechtswidriger Einreise oder rechtswidrigen Aufenthalts wurde der 39-Jährige damals bestraft. Ausserdem hatte er gegen das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten verstossen.

2017 fiel der Mann erneut auf: Er wurde beim Fahren eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung erwischt. Ausserdem musste er wegen Übertretung des Spielbankengesetzes eine Busse von 12 500 Franken bezahlen. Wegen eines Steuervergehens bekam er eine bedingte Geldstrafe.

Die Probezeit zu den bedingt ausgesprochenen Geldstrafen lief noch, als er dieses Jahr erneut mit dem Gesetz in Konflikt geriet.

Im aktuellen Strafbefehl geht es nicht nur um die illegale Beschäftigung des Afghanen: Der Dönerbuden-Betreiber wird auch wegen Fahrens ohne Fahrzeugausweis sowie missbräuchlicher Verwendung von Kontrollschildern schuldig gesprochen. Er war im Februar in Jona am Steuer eines Autos erwischt worden, welches das Strassenverkehrsamt wegen technischer Mängel ausser Verkehr gesetzt hatte. Haftpflichtversichert war das Fahrzeug nicht.

Über 7000 Franken bezahlen

Das Gericht entschied angesichts der erneuten Vergehen, dass der Arbeitgeber die 2016 verhängte bedingte Geldstrafe nun bezahlen muss, es geht um 4900 Franken.

Bei den anderen zuvor verhängten bedingten Geldstrafen werden die Probezeiten verlängert. Fällt der Dönerbuden-Betreiber erneut auf, muss er auch diese bezahlen, wie im Strafbefehl betont wird. Das Gericht verhängt ausserdem eine neue bedingte Geldstrafe von 4550 Franken. Diese muss der 39-Jährige überweisen, wenn er sich innerhalb der nächsten fünf Jahre wieder etwas zuschulden kommen lässt.

Ausserdem verhängte das Gericht eine Busse von gut 1110 Franken. Weil der 39-Jährige dem Afghanen keinen Lohn zahlte, muss er zudem 170 Franken Ersatzforderung bezahlen. Insgesamt kommen 7130 Franken zusammen, die er überweisen muss. Ändert er sein Verhalten nicht, kommt bald noch deutlich mehr dazu.

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