Wildfütterung bleibt wegen Tuberkulose verboten
Der Kanton hat das Fütterungsverbot in Grenzgemeinden um drei Jahre verlängert. Immer wieder muss der Kanton Landwirte ermahnen, das Verbot einzuhalten.
Der Kanton hat das Fütterungsverbot in Grenzgemeinden um drei Jahre verlängert. Immer wieder muss der Kanton Landwirte ermahnen, das Verbot einzuhalten.
30.09.21 - 16:00 Uhr
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