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Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch: Bund soll schneller handeln

Jährlich verlieren die Schweizer Versicherungen wegen Versicherungsbetrugs grosse Geldsummen. Der Bund will handeln und darum das entsprechende Gesetz ändern. Das geht der Bündner Regierung aber nicht schnell genug.

12.05.17 - 05:17 Uhr
Politik
Von den Betrügereien sind insbesondere die Motorfahrzeug-, die Hausrat-, die Wertsachen- und die Reiseversicherungen betroffen.
Von den Betrügereien sind insbesondere die Motorfahrzeug-, die Hausrat-, die Wertsachen- und die Reiseversicherungen betroffen.
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Über das Ausmass des Versicherungsbetruges existieren keine Statistiken. Die Versicherungen gehen aber davon aus, dass rund zehn Prozent ihrer Schadenzahlungen im Schadenversicherungsgschäft auf betrügerischen Forderungen beruhen. Von den Betrügereien sind insbesondere die Motorfahrzeug-, die Hausrat-, die Wertsachen- und die Reiseversicherungen betroffen, schreibt der Schweizerische Versicherungsverband auf seiner Webseite.

Das Eidgenössische Departement des Innern will den Versicherungsbetrügern verstärkt an den Kragen und darum das entsprechende Gesetz ändern. Konkret soll mit der Gesetzesänderung die Grundlage geschaffen werden, dass versicherte Personen im Falle eines Verdachts auf Versicherungsmissbrauch überwacht werden können.

Bund soll schneller handeln

Das ist aus Sicht der Bündner Regierung dringend nötig, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Mit solchen Massnahmen zur Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs können jährlich erhebliche Geldsummen gespart werden. Aber: Diese Einsparungen sind erst möglich, wenn solche Überwachungen rechtlich erlaubt werden. Hier liegt laut der Bündner Regierung das Problem. Es sei zu erwarten, dass es drei Jahre oder länger dauern wird, bis die Gesetzesänderung in Kraft tritt und Überwachungen somit rechtlich zugelassen werden.

Es sei aber nicht verantwortbar, dass die Versicherungen so lange für Observationen oder Überwachungen warten müssen, gleichzeitig aber Leistungen zusprechen und auszahlen. Aus diesem Grund beantragt die Regierung, dass die entsprechende Gesetzesänderung im einem vorgezogenen Verfahren behandelt wird.

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