Das neue Krankenpflegegesetz und das eine Wort
Die Kommission für Gesundheit und Soziales hat die Botschaft der Regierung zur Totalrevision des Krankenpflegegesetzes vorberaten und beantragte dem Grossen Rat der Vorlage zuzustimmen.
Die Kommission für Gesundheit und Soziales hat die Botschaft der Regierung zur Totalrevision des Krankenpflegegesetzes vorberaten und beantragte dem Grossen Rat der Vorlage zuzustimmen.
In der kommenden Augustsession muss das Bündner Kantonsparlament, der Grosse Rat, die Botschaft zur Totalrevision des Krankenpflegegesetzes beraten. Die Kommission für Gesundheit und Soziales (KGS) hat diese bereits vorberaten und kommt zum Schluss: Die «Totalsanierung» ist nötig.
Das geltende Krankenpflegegesetz stamme aus dem Jahr 1979 und wurde bis heute unzählige Male teilrevidiert. Darunter habe die Gesetzessystematik und Lesbarkeit zwangsläufig gelitten. Die Kommission anerkenne deshalb die Notwendigkeit einer formellen Totalrevision und sei einstimmig auf die Vorlage eingetreten, heisst es in einer Medienmitteilung der Kommission.
Grossmehrheitlich unterstütze die Kommission den Gesetzesentwurf und habe nur zwei Änderungsanträge eingebracht. Einzig die beantragte (Fremd-)Änderung im Gesetz über die Psychiatrischen Dienste Graubünden sorgte für eine Meinungsverschiedenheit in der Kommission. Eine starke Minderheit (5 von 6 Kommissionsmitglieder) forderte nämlich, beim aktuell geltenden Recht zu bleiben. Auf Anfrage bei der Kommissionspräsidentin Erika Cahenzli-Philipp handelt es sich bei einer Fremd-Änderung um eine Gesetzesanpassung in einem anderen, zusätzlichen, Gesetz. Im hiesigen Fall würde dies lediglich das Wort «subsidiär» betreffen, das wegfallen würde. Damit sei gemeint, das Jugendliche und Kinder bislang nur begrenzt behandelt werden können. Allerdings stünde eine inhaltliche Änderung gar nicht zur Diskussion, weshalb sich die besagte Minderheit für das bislang geltende Recht einsetzt.
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