×

Bürokratiemonster in Sicht

Der Verordnungsentwurf zum Inländer-Vorrang light stösst in der Bündner Wirtschaft auf Ablehnung. Grund dafür ist die Meldepflicht für offene Stellen, die einen hohen administrativen Aufwand nach sich zieht.

Dario
Morandi
23.09.17 - 04:30 Uhr
Politik
Müssen Arbeitgeber bei fünf Prozent Arbeitslosigkeit bald offene Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden?
Müssen Arbeitgeber bei fünf Prozent Arbeitslosigkeit bald offene Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden?
SYMBOLBILD

Ständerat Stefan Engler sieht ein weiteres Bürokratiemonster auf die Bündner Wirtschaft zukommen. Denn zu Beginn des nächsten Jahres will der Bundesrat darlegen, wie er die Masseneinwanderungsinitiative auf Stufe Verordnung umzusetzen gedenkt. Das entsprechende Vernehmlassungsverfahren zum sogenannten Inländer-Vorrang light ist dieser Tage erst gerade abgeschlossen worden, den das Parlament der Masseneinwanderungsinitiative der SVP gegenüberstellt.

Konkret geht es dabei um die Pflicht der Arbeitgeber, bei fünf Prozent Arbeitslosigkeit offene Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden. Diese haben dann sechs Tage Zeit, Schweizerinnen und Schweizer für freie Stellen zu gewinnen.

Hoher zusätzlicher Aufwand

Nach Ansicht von Ständerat Engler bildet genau diese strikte Meldepflicht das Hauptproblem. Diese gelte leider auch dann, wenn langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Saisonbetrieben sich für dieselbe Tätigkeit wieder anstellen liessen. «Die Betriebe müssen in diesem Fall das ganze Verwaltungsprozedere durchlaufen, was einen hohen zusätzlichen administrativen Aufwand bedeutet», weiss Engler. «Deshalb ist es von entscheidender Relevanz, dass Wiederanstellungen nicht wie Neueinstellungen betrachtet werden», fordert Engler.

Überforderte Arbeitsämter

Geht es nach dem Verordnungsentwurf des Bundesrates, «müsste für Tausende von langjährigen Saisonbeschäftigten das aufwendige, bürokratische und zeitraubende Meldeverfahren durchgeführt werden», glaubt Engler. «Dies würde nicht nur die Arbeitsämter massiv überfordern, auch bei den Unternehmungen wäre der Aufwand dafür nicht zu rechtfertigen.» Eine praxistaugliche Umsetzung des Inländervorrangs verlangt gemäss Englers Einschätzung zwingend, «dass die Wiederbeschäftigung von Mitarbeitenden in den saisonalen Branchen von der Meldepflicht ausgenommen wird».

Hoteliers werden sich wehren

Die Worte des Ständerats verhallen beim Branchenverband Hotelleriesuisse Graubünden nicht ungehört. «Gegen den Verordnungsentwurf müssen wir uns wehren, so geht es natürlich nicht», sagt Geschäftsführer Jürg Domenig. Als Beispiel nennt er das St. Moritzer Luxushotel «Badrutt’s Palace», dessen Verwaltungsrat er präsidiert. Dieses Hotel beschäftigt gemäss seinen Worten 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, knapp die Hälfte davon sind Saisonangestellte. Falls die Verordnung tatsächlich unverändert in Kraft treten sollte, muss auch ein Haus wie das «Palace» jeweils alle offenen Stellen gegenüber den regionalen Arbeitsvermittlungszentren offenlegen – selbst wenn die Stellen erneut durch dieselben Personen besetzt werden könnten.

Bündner hoffen auf den Bund

Eher skeptisch beurteilt man die Sache mit der Meldepflicht auch im kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga). «Wir hoffen, dass der Bund noch eine andere Lösung findet», sagt Amtsvorsteher Paul Schwendener. Bei 11 000 Kurzaufenthaltern, 5000 Grenzgängern und 5000 Arbeitnehmern mit Meldeverfahren würde die Meldepflicht von freien Stellen in den RAV einen gewaltigen Mehraufwand bedeuten. Schwendener geht davon aus, dass dieser ohne eine personelle Aufstockung kaum zu bewältigen wäre.

Es könne doch nicht sein, dass Betriebe jede Stelle melden müssten, die sie mit langjährigen Saisonangestellten wiederbesetzen könnten, meint er. Persönlich glaubt der Chefbeamte ohnehin nicht daran, dass mit der Meldepflicht die Arbeitslosigkeit bei Schweizerinnen und Schweizer merklich eingedämmt werden kann. «Es wird zwar den einen oder anderen Fall geben, der damit gelöst werden kann – mehr aber nicht.»

Keine Rücksicht genommen

Kritik kommt auch aus den Reihen des Bündner Baugewerbes. Andreas Felix, Geschäftsführer des Graubündnerischen Baumeisterverbandes, bringt es kurz und knapp auf den Punkt: «Die Verordnung des Bundesrates ist ein Papiertiger, der sich im Kreis dreht», stellt er fest.

Nach Meinung der Baumeister sollte ein Unternehmen von der Meldepflicht befreit werden, wenn es eine Stelle anbietet, die erneut von einem Arbeitnehmer besetzt wird, der diese zuvor mindestens ein Jahr lang innegehabt hatte. «Alles andere würde für die Unternehmen und letztlich auch für die Amtsstellen einen Riesenaufwand nach sich ziehen», glaubt Felix.

Für den Geschäftsführer des Baumeisterverbandes ist klar: «Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung nimmt keine Rücksicht auf saisonal ausgerichtete Betriebe und damit auf die Besonderheiten der Bau- und Tourismuswirtschaft.»

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Könnte euch auch interessieren
Mehr zu Politik MEHR