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Drogendealer kommt noch einmal ohne Haftstrafe davon

Das Kreisgericht See-Gaster hat einen jungen Mann aus der Region schuldig gesprochen. Er hatte zugegeben, Drogen verkauft zu haben, unter anderem via Darknet. Es war nicht die erste Verurteilung des Mannes.

Christine
Schibschid
07.12.17 - 04:30 Uhr
Politik
Das Kreisgericht See-Gaster verurteilt einen jungen Mann wegen Drogenhandel im Darknet.
Das Kreisgericht See-Gaster verurteilt einen jungen Mann wegen Drogenhandel im Darknet.
PIXABAY

Ein junger Mann aus dem Linthgebiet stand kürzlich vor dem Kreisgericht See-Gaster in Uznach. Er gab zu, von Oktober 2016 bis Februar 2017 rund 2000 Gramm Amphetamin und 50 Gramm der Droge MDMA verkauft zu haben. Seine Ware vertrieb er über das Darknet, in dem sich Internetnutzer anonym bewegen können.

Hier kaufte der Verurteilte auch Drogen ein, um sie weiterzugeben. Zollfahnder kontrollierten ihn Anfang 2017 am Bahnhof Konstanz und fanden 6,5 Gramm Amphetamin. Wenig später wurde der Mann in einem Paketshop in Konstanz erwischt, als er Sendungen abholen wollte. Der Inhalt: knapp 230 Gramm MDMA und 100 Pillen Ecstasy. Später kamen weitere Pakete mit Drogen an.

Der Schweizer ist wegen ähnlicher Delikte vorbestraft. Aufgrund der neuen Taten sass er bereits vier Monate in Untersuchungshaft. Wie der Angeklagte sagte, wollte er mit dem Geld aus den Drogengeschäften im Winter «über die Runden kommen». Er ist Handwerker und arbeitet vorwiegend im Sommer. Nun beteuerte der Angeklagte, dass er all das hinter sich lassen wolle. «Ich bin umgezogen und nicht mehr in diesen Kreisen unterwegs.» Er gab an, seit zwei Monaten clean zu sein. «Ich will die Autoprüfung machen.»

Gerade noch die Kurve gekriegt

Die Sache wurde in einem abgekürzten Verfahren behandelt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich im Vorfeld auf ein Strafmass geeinigt, das der Richter bestätigte.

Ihr Klient habe durch die Untersuchungshaft dazugelernt, sagte die Verteidigerin. «Vielleicht hätte er diese Erfahrung schon vorher machen sollen.» Der Dealer wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt, bei einer Probezeit von fünf Jahren. Die viermonatige Untersuchungshaft wird angerechnet. Der Handwerker muss ausserdem 1600 Franken Busse zahlen und die Verfahrenskosten übernehmen. Der Mann entgeht also einer Haftstrafe. «Man kann die Kurve kaum knapper kriegen», unterstrich der Richter. Das Urteil ist rechtskräftig.

«Das Damoklesschwert der Probezeit von fünf Jahren ist angemessen», sagte die Verteidigerin zum Abschluss. Sie denke, ihr Mandant werde nun keine Verbrechen mehr begehen.

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