Mutter beschuldigt Ex-Freund des Kindesmissbrauchs
Eine Frau hat ihren Ex-Freund zu Unrecht beschuldigt, die gemeinsame Tochter sexuell missbraucht zu haben. Deshalb hat das Kreisgericht See-Gaster die 47-Jährige schuldig gesprochen. Die Frau wies die Schuld von sich.
Eine Frau hat ihren Ex-Freund zu Unrecht beschuldigt, die gemeinsame Tochter sexuell missbraucht zu haben. Deshalb hat das Kreisgericht See-Gaster die 47-Jährige schuldig gesprochen. Die Frau wies die Schuld von sich.
Weil ihr Ex-Freund die gemeinsame Tochter sexuell misshandelt haben soll, hat eine Mutter aus der Region in den Jahren 2015 und 2016 drei Mal Anzeige gegen den Mann erstattet. Nach ihren Angaben hatte sich der Mann an dem heute fünfjährigen Kind vergangen, als es am Wochenende zu Besuch bei ihm gewesen war.
Bei Untersuchungen fanden Ärzte jedoch keine Hinweise, welche die Vorwürfe der 47-Jährigen bestätigten. Auch die Staatsanwaltschaft ging in allen Fällen nicht gegen den Vater vor.
Schon bevor die Vorwürfe laut wurden, hatte die Polizei mehrfach wegen Streitereien zwischen Vater und Mutter anrücken müssen und daher die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) eingeschaltet.
Erwachsene Tochter angeklagt
Vor Gericht musste die 47-Jährige sich nun unter anderem wegen mehrfacher falscher Anschuldigung verantworten. Laut Anklage bestand bei den Taten teils ein Zusammenhang mit Änderungen des Besuchsrechts zugunsten des Vaters. Die Frau hatte auch behauptet, ihr Ex-Freund habe wiederholt gedroht, sie zu töten. Beweise dafür habe er vernichtet, etwa indem er ein Telefon zerstörte.
Auch eine erwachsene Tochter der 47-Jährigen war angeklagt. Ihr wurde Beihilfe zu übler Nachrede vorgeworfen. Die 21-Jährige hatte ein Handyvideo gedreht, in welchem sie ihrer Stiefschwester suggestive Fragen zum angeblichen Missbrauch stellte. Die Mutter schickte es unter anderem der Polizei.
Wie die 47-Jährige vor Gericht sagte, handelte sie stets nur zum Schutz ihres Kindes. Der Richter glaubte das jedoch nicht. Der Schutz des Kindes sei ein Deckmantel. «Es ging ihnen darum, den Vater schlecht zu machen und das Besuchsrecht einzuschränken.»
Der Richter verurteilte die Sozialhilfeempfängerin wegen mehrfacher falscher Anschuldigung zu einer Geldstrafe von 18 600 Franken, welche die Frau aber nur bezahlen muss, wenn sie sich erneut etwas zuschulden kommen lässt. Sie muss ausserdem die Verfahrenskosten von 12 380 Franken übernehmen. Die erwachsene Tochter sprach der Richter frei und riet ihr, sich künftig aus dem Konflikt zwischen Mutter und Ex-Freund herauszuhalten.
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